Tempo 30 auf allen Nebenstrassen im Pforzheimer Stadtgebiet

Antrag_Tempo 30 auf allen Nebenstrassen 02.07.2018

An Herrn Oberbürgermeister
Peter Boch
Neues Rathaus
75158 Pforzheim

 

Pforzheim, den 02.07.2018

 

Tempo 30 auf allen Nebenstraßen im Pforzheimer Stadtgebiet

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,

die Gemeinderatsfraktion der Grünen Liste stellt den

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung wird beauftragt,

  1. zu prüfen ob in allen Nebenstraßen des Pforzheimer Stadtgebiets eine Tempobegrenzung auf 30 km/h eingeführt werden kann.
  2. Wenn dies möglich ist, diese Tempobegrenzung in allen Nebenstraßen einzuführen
  3. und dabei die Bevölkerung gut einzubinden.

Begründung:

1960 wurde die Tempobegrenzung unter 50 km/h eingeführt. Zahlreiche Städte folgten ihr. In München wurden in 80 % aller Straßen, in Stuttgart in 80 % der Nebenstraßen, in Ulm in mehreren Stadtteilen die Tempo 30 Zonen eingeführt.

Die Minderung von Lärm, Verkehrsunfällen und Emission durch Tempo 30 ist auch angewandter Klimaschutz, es dient der Sicherheit und verbessert die Wohnqualität der Anwohner.

Lärm- und, Abgasentwicklung, Entsiegelung, Unfallgeschehen, Akzeptanz (bei Geschäftsleuten) wurden dabei in zahlreichen Studien eingehend  wissenschaftlich begleitet.

Klimaschutz: Ein Viertel des gesamten CO2-Ausstoßes in Europa wird durch den Verkehr verursacht.

Schon vor der COP21-Konferenz in Paris hatte die EU sich das Ziel gesetzt, die verkehrsbezogenen

Treibhausgase bis zum Jahr 2050 um 60% Prozent zu senken. Das bedeutet konkret: der Verkehrssektor darf dann nur noch 308 Millionen CO2 ausstoßen, verglichen mit derzeit 771 Millionen Tonnen. (ECF 2011) Es geht also um 463 Millionen Tonnen CO2 weniger, bei noch immer weiter steigendem Verkehr. Nur mit Fortschritten bei der Fahrzeugtechnik ist das nicht zu schaffen.

Nachdem Buxtehude im Jahr 1983 die erste Tempo-30-Zone überhaupt eingeführt hatte, sank der Benzinverbrauch um 12 Prozent. Als Ursache dafür wurde die größere Homogenität im Verkehrsfluss identifiziert. „Waren die Geschwindigkeitsdifferenzen (..), als noch 50 k/h galt, aufgrund starken Abbremsens und Beschleunigens recht hoch (etwa 25-30 km/h), so haben sich die Differenzen nach der Tempoumstellung wesentlich verringert.“ Und „auch die weniger gewordenen Schalt- und Bremsvorgänge weisen deutlich auf einen besseren Verkehrsfluss hin.“ (Buxtehude / ADAC 1988)

Festgestellt wurde schließlich auch eine geänderte Fahrweise der Autofahrer: „Es wird gelassener und gleichmäßiger gefahren. Die befragten Autofahrer und Bewohner haben nach eigenem Bekunden sich freiwillig auf langsameres und vorsichtigeres Fahren eingestellt.“ (Buxtehude / ADAC 1988)

Lärmschutz: Jede Tempo 30-Zone oder -Straße hat dazu beigetragen, Lärm zu verringern und die Situation vor Ort zu verbessern. Die erfolgreichsten Tempo-30-Maßnahmen ergeben Reduktionen der Dauerschallpegel von bis zu 8 dB(A); eine Langzeituntersuchung hat minus 9,2 dB(A) dokumentiert. Die besonders störenden Lärmspitzen nehmen ab, wobei Reduktionen der Vorbeifahrtpegel von bis zu 26 dB(A) festgestellt wurden. Spitzenlärmwerte treten insgesamt seltener auf, und wenn dann mit einer geringeren Bandbreite.

Das Bundesrecht erlaubt Tempo 30 Zonen unter folgenden Voraussetzungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf können, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, Tempo 30-Zonen angeordnet werden. Diese Zonen dürfen sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Die Straßen einer Tempo 30-Zone müssen auch optisch den Eindruck einer verkehrsberuhigten Straße vermitteln. Besondere Gefährdungslage, Lärmschutz (Lärmschutz-Richtlinien-StV des Bundes für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 23.November 2007) und die Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung  regeln und ermöglichen die rechtlichen Grundlagen zur Einführung  von Tempo 30 Zonen.

Die Einführung der Tempo 30 Zonen auf allen Nebenstraßen würde die Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Pforzheim sinnvoll weiterführen.

Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan.

Die Europäische Initiative „30 km – macht die Straßen lebenswert“ (http://de.30kmh.eu/) bietet europaweite Unterstützung bei der Einführung von Tempo 30 Zonen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Baumbusch            Dr. Eckard von Laue        Emre Nazli

Stadtrat                         Stadtrat                           Stadtrat

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